Vertrag für die Teilnahme an Schwimmkursen

Wir freuen uns, dass Sie einen Schwimmkurs im Stadtbad Hennigsdorf belegen

wollen. Bitte beachten Sie hierzu unsere nachfolgenden Vertragskonditionen.

§1 Gegenstand des Vertrages / Allgemeines:

  • Die Stadtbad Hennigsdorf GmbH, nachfolgend Stadtbad Hennigsdorf genannt, bietet folgende Leistungen in Form von Schwimmkursen an.
  1. a) Kurse zur Vorbereitung auf das Seepferdchen (Wassergewöhnung)
  2. b) Kurse zum Erlangen des Seepferdchen-Abzeichens
  3. c) Kurse zum Festigen des Seepferdchens
  4. d) Kurse zum Erlangen des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze
  5. e) Kurse zum Erlangen des Deutschen Schwimmabzeichens in Silber
  • Die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Schwimmkurs besteht ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Personen die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an offenen Wunden leiden. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Kursen (Kurse c, d, e) ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des Seepferdchen-Abzeichens nachgewiesen werden können. Anderenfalls wird aus Sicherheitsgründen die Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Kursen untersagt.
  • Ein Anspruch des Teilnehmers[1] auf Teilnahme an einem Schwimmkurs eines

bestimmten Kursleiters besteht nicht.

  • Während der Laufzeit eines Schwimmkurses kann es gegebenenfalls zum Wechsel des Kursleiters kommen.
  • Die Teilnahme an unseren Schwimmkurses bietet keine Garantie für einen erfolgreichen Abschluss einer Schwimmstufe oder das Erreichen eines bestimmten Schwimmabzeichens.
  • Geprüft wird nach der neuen Deutschen Prüfungsordnung vom 01.01.2020 in der

jeweils aktuellen Fassung.

  • Bei Kursbeginn ist an dem 1. Tag der Kassenbeleg bzw. die Rechnung sowie dieser Vertrag für den bereits bezahlten Kurs mitzubringen.

§ 2 Abschluss des Vertrages

(1)        Ihr Vertrag über unsere Website mit uns kommt dadurch zustande, dass wir Ihr per Betätigung des Bestellbuttons „Kostenpflichtig kaufen” abgegebenes rechtsverbindliches Angebot durch Auftragsbestätigung per E­ Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse annehmen.

§ 3 Vertragspartner

(1)        Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages über die Internetseite

www.stadtbad-hennigsdorf.de ist die Stadtbad Hennigsdorf GmbH.

§ 4 Kursanmeldung

(1)        Die Anmeldung muss durch einwilligen dieses Vertrages auf unserer Website www.stadtbad-hennigsdorf.de. erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle geforderten Angaben ausfüllen. Bei fehlenden Angaben kann die Kursbuchung nicht vorgenommen werden.

4.2      Die gesamte Kursgebühr ist mit der Anmeldung zu entrichten. Kursbuchungen ohne Zahlung der ausgewiesenen Kursgebühr können nicht bestätigt werden.

§ 5 Vertragslaufzeit / Ansprüche

  • Dieser Vertrag wird für die Dauer des separat bezeichneten Kursblockes geschlossen.

Dieser ist auf unserer Website einsehbar oder als Aushang vor Ort im

Stadtbad Hennigsdorf. Die Kursdauer umfasst 12 Unterrichtseinheiten à 45 min.

Er endet mit der letzten Kursstunde des vereinbarten Schwimmkurses.

  • Grundsätzlich gilt: An gesetzlichen Feiertagen und Ferien im Land Brandenburg findet kein Schwimmkurs statt.
  • Steht bereits mindestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn fest, dass einzelne Kursstunden aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, von diesem nicht wahrgenommen werden können, so kann das Stadtbad Hennigsdorf gegen Nachweis (etwa Kur- oder Krankenhausaufenthalte, Urlaub) und nach billigem Ermessen die Kursgebühr entsprechend reduzieren. Ein Anspruch auf Ersatzstunden für den Ausfall besteht indes grundsätzlich nicht.
  • Das Bestehen eines Schwimmabzeichens begründet keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Folgekurs.
  • Zu Beginn des „Fortgeschrittenen-Kurses“ (§1 Absatz 1 Kurs 3,4,5) wird vom Kursleiter überprüft, ob der Teilnehmer die Voraussetzungen für das Seepferdchen-Abzeichen bereits erfüllt. Sofern diese Prüfung ergibt, dass der Teilnehmer die erforderlichen Leistungen nicht erfüllt, wird der Teilnehmer in einen Anfängerkurs zurückgestuft, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Falls keine freien Kapazitäten verfügbar sind, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr.

§ 6 Stornierung/ Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen.

In Ausnahmefällen kann jedoch ein Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer – ohne Angabe von Gründen – bis spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn erfolgen.

  • Wird ein gebuchter Kurs aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, weniger als 14 Kalendertagen vor Kursbeginn vom Teilnehmer storniert, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr. Diese wird vielmehr vollständig vom Stadtbad Hennigsdorf einbehalten.
  • Wird ein gebuchter Kurs während der Laufzeit vom Teilnehmer aus Gründen storniert, die der Teilnehmer zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr
  • [Stadtbad Hennigsdorf GmbH, Rathenaustraße 4, 16761 Hennigsdorf] oder vor Ort unter Angabe der Buchungsnummer bzw. Name und Geburtsdatum vom Teilnehmer sowie mit Angabe einer Bankverbindung zu erfolgen.

§ 7 Nichterscheinen des Kursteilnehmers

(1)        Nimmt der Teilnehmer, egal aus welchem Grund, nicht am gebuchten Kurs oder an einzelnen Kurseinheiten teil, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf ganze oder anteilige Erstattung der Kursgebühr.

(2)        Ersatzstunden sind nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes für den Fall einer plötzlichen und unerwarteten Unfähigkeit der Kursteilnahme durch den Teilnehmer möglich. Diese Stunden müssen während der vereinbarten Kurslaufzeit nachgeholt werden. Sie sind mit dem jeweiligen Kursleiter hinsichtlich Lage und Zeitpunkt abzustimmen.

Weiterführende Ansprüche sowie die Verrechnung mit Eintrittsgeldern sind

ausgeschlossen.

§ 8 Teilnahmebedingungen

  • Die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Schwimmkurs besteht ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Kursen ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des Seepferdchen-Abzeichens nachgewiesen werden können. Anderenfalls wird aus Sicherheitsgründen die Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Kursen untersagt. Die Teilnahme an den Kursangeboten setzen die Gesundheit des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszente nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entscheiden. Geben Sie unseren Kursleiter im Vorfeld über spezielle Probleme oder Vorverletzungen Bescheid, damit beim Kurs darauf Rücksicht genommen werden kann.

(s. Haus- und Badeordnung)

§ 9 Preise / Zahlung / Fälligkeit

  • Die Kursgebühr ist der aktuellen Preisliste vom Stadtbad Hennigsdorf zu entnehmen.  Ein Kurs beträgt in der Regel 12 Unterrichtseinheiten.
  • Die Kursgebühr wird bei Anmeldung fällig.

Diese muss Online über unsere Webseite entrichtet werden. Alle Termine für die Anmeldungen werden auf unserer Website sowie im Stadtbad Hennigsdorf veröffentlicht.

  • Urkunden und Abzeichen für die erworbenen Schwimmkenntnisse sind in der Kursgebühr nicht enthalten. Diese können nach Bedarf nach Bestehen des jeweiligen Schwimmkurses separat bei uns erworben werden. Die Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste vom Stadtbad Hennigsdorf.

§ 10 Aufsichtspflicht

  • Die Aufsichtspflicht des Stadtbades gegenüber nicht volljährigen Teilnehmern beginnt mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Kinder durch den Kursleiter vor Kursbeginn und endet mit deren Übergabe an die erziehungsberechtigten Personen bzw. Bezugsperson nach Kursende.

§ 11 Leistungsstörung

  • Sofern die Durchführung des Schwimmkurses wegen Störungen durch einen Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann, so kann das Stadtbad Hennigsdorf nach vorheriger fruchtloser Abmahnung den Teilnehmer von dem weiteren Schwimmkurs ausschließen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
  • Für den Fall einer außerordentlichen Vertragsbeendigung während des Schwimmkurs gem. Abs. 1 besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr.
  • Fällt eine Schwimmstunde aus Gründen, die das Stadtbad Hennigsdorf zu vertreten hat, aus, so wird diese Stunde nach Abstimmung mit dem Teilnehmer individuell nachgeholt.

Kurse kommen nicht zustande oder können durch das Stadtbad Hennigsdorf abgesagt werden, bei

–          Ausfall des/der Kursleiters/in,

–          langfristiger Schließung des Bades wegen einer technischen Störung,

–          Havarie/höherer Gewalt,

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Unberührt bleiben Individualvereinbarungen nach § 305b BGB.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sollen die übrigen Regelungen des Vertrages fortgelten. Die Parteien dieses Vertrages werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem von den Parteien gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt, sofern dieser Vertrag Regelungslücken enthalten sollte.

(3) Die Regelungen der Haus- und Badeordnung der Stadtbad Hennigsdorf GmbH sind zu beachten und werden Vertragsinhalt. Diese Regelungen sind im Stadtbad Hennigsdorf ausgehängt und auf unserer Homepage unter www.stadtbad-hennigsdorf.de zu finden.

(4) Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB, insbesondere über Dienstverträge (§ 611 BGB).

§ 13 Datenschutzerklärung

Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz

  • Die in der Kursanmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Adresse und Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
  • Die Daten dienen der Anwesenheitskontrolle (ggf. Nachholstunden), der Informationsmöglichkeit bei technischen Störungen sowie der konkreten Zuordnung von erbrachten Leistungen.
  • Sämtliche Daten werden nach Beendigung des Kurses (spätestens nach 4 Monaten) aktenkundig vernichtet.
  • Ich erteile hiermit meine Einwilligung, dass die Stadtbad Hennigsdorf GmbH meine Daten über den Zeitraum des Kurses und bis zu max. 4 Monate darüber hinaus speichert.
  • Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es einer ergänzenden Einwilligung des Betroffenen.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

  • Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtbad Hennigsdorf GmbH (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
  • Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadtbad Hennigsdorf GmbH (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
  • Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Mit der Buchung eines Schwimmkurses stimme ich der Nutzung meiner persönlichen Daten bzw. der persönlichen Daten meines Kindes zu.

§ 14 Widerruf

Es besteht kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Kursen für Bäder. Wenn der Kunde über den Onlineshop der Stadtbad Hennigsdorf GmbH einen Kurs gebucht hat, so kann der Kunde seine diesbezügliche Willenserklärung nicht widerrufen. Bei der Buchung eines Kurses kommt ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zustande und der Vertrag sieht für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor.

Bei derartigen Verträgen besteht für den Kunden gemäß § 312g Abs. 2 S.1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

Ansprechpartner: Herr Köhler 03302/ 2071390

E-Mail: info@stadtbad-hennigsdorf.de


[1] Alle Personenbezeichnungen in diesem Vertrag werden – ausschließlich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung – in männlicher Form dargestellt. Diese Bezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.