Vertrag für die Teilnahme an Schwimmkursen
Wir freuen uns, dass Sie einen Schwimmkurs im Stadtbad Hennigsdorf belegen
wollen. Bitte beachten Sie hierzu unsere nachfolgenden Vertragskonditionen.
§1 Gegenstand des Vertrages / Allgemeines:
(1) Die Stadtbad Hennigsdorf GmbH, nachfolgend Stadtbad Hennigsdorf genannt, bietet
folgende Leistungen in Form von Schwimmkursen an.

  1. a) Kurse zur Vorbereitung auf das Seepferdchen (Wassergewöhnung)
  2. b) Kurse zum Erlangen des Seepferdchen-Abzeichens
  3. c) Fortgeschrittenen-Kurs
    beinhaltet: (Festigung Seepferdchen)
    (Kurse zum Erlangen des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze)
    (Kurse zum Erlangen des Deutschen Schwimmabzeichens in Silber)
    (2) Die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Schwimmkurs besteht ab dem vollendeten
    fünften Lebensjahr. Personen die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit
    (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder
    an offenen Wunden leiden. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Fortgeschrittenen-
    Kursen (Kurs c) ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des Seepferdchen-Abzeichens
    nachgewiesen werden können. Anderenfalls wird aus Sicherheitsgründen die
    Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Kursen untersagt.
    (3) Ein Anspruch des Teilnehmers1 auf Teilnahme an einem Schwimmkurs eines
    bestimmten Kursleiters besteht nicht.
    (4) Während der Laufzeit eines Schwimmkurses kann es gegebenenfalls zum Wechsel
    des Kursleiters kommen.
    (5) Die Teilnahme an unseren Schwimmkurses bietet keine Garantie für einen erfolgreichen
    Abschluss einer Schwimmstufe oder das Erreichen eines bestimmten
    Schwimmabzeichens.
    1 Alle Personenbezeichnungen in diesem Vertrag werden – ausschließlich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
    – in männlicher Form dargestellt. Diese Bezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
    (6)
    Geprüft wird nach der neuen Deutschen Prüfungsordnung vom 01.01.2020 in der
    jeweils aktuellen Fassung.
    (7)
    Bei Kursbeginn ist an dem 1. Tag der Kassenbeleg/Rechnung bzw. der QR-Code
    für den bereits bezahlten Kurs mitzubringen.
    § 2 Abschluss des Vertrages
    (1) Ihr Vertrag über unsere Website mit uns kommt dadurch zustande, dass wir Ihr per Betätigung des Bestellbuttons „Kostenpflichtig kaufen“ abgegebenes rechtsverbindli-ches Angebot durch Auftragsbestätigung per EMail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse annehmen.
    § 3 Vertragspartner
    (1) Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages über die Internetseite
    www.stadtbad-hennigsdorf.de ist die Stadtbad Hennigsdorf GmbH.
    § 4 Kursanmeldung
    (1)
    Die Anmeldung muss durch einwilligen dieses Vertrages auf unserer Website www.stadtbad-hennigsdorf.de. erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle gefor-derten Angaben ausfüllen. Bei fehlenden Angaben kann die Kursbuchung nicht vorgenommen werden.
    (2)
    Die gesamte Kursgebühr ist mit der Anmeldung zu entrichten. Kursbuchungen ohne Zahlung der ausgewiesenen Kursgebühr können nicht bestätigt werden.
    § 5 Vertragslaufzeit / Ansprüche
    (1)
    Dieser Vertrag wird für die Dauer des separat bezeichneten Kursblockes geschlossen.
    Dieser ist auf unserer Website einsehbar oder als Aushang vor Ort im
    Stadtbad Hennigsdorf. Die Kursdauer umfasst 12 Unterrichtseinheiten à 45 min.
    Er endet mit der letzten Kursstunde des vereinbarten Schwimmkurses.
    (2)
    Grundsätzlich gilt: An gesetzlichen Feiertagen und Ferien im Land Brandenburg fin-det kein Schwimmkurs statt.
    (3)
    Steht bereits mindestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn fest, dass einzelne Kurs-stunden aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, von diesem nicht wahrge-nommen werden können, so kann das Stadtbad Hennigsdorf gegen Nachweis (etwa
    Kur
  • oder Krankenhausaufenthalte, Urlaub) und nach billigem Ermessen die Kursge-bühr entsprechend reduzieren. Ein Anspruch auf Ersatzstunden für den Ausfall be-steht indes grundsätzlich nicht.
    (4)
    Das Bestehen eines Schwimmabzeichens begründet keinen Anspruch auf die Teil-nahme an einem Folgekurs.
    (5)
    Zu Beginn des „Fortgeschrittenen-Kurses“ (§1 Absatz 1 Kurs 3) wird vom Kursleiter überprüft, ob der Teilnehmer die Voraussetzungen für das Seepferdchen-Abzeichen bereits erfüllt. Sofern diese Prüfung ergibt, dass der Teilnehmer die erforderlichen Leistungen nicht erfüllt, wird der Teilnehmer in einen Anfängerkurs zurückgestuft, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Falls keine freien Kapazitäten verfüg-bar sind, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr.
    § 6 Stornierung/ Rücktritt
    Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer – ohne An-gabe von Gründen – bis spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn erfolgen.
    (1) Wird ein gebuchter Kurs aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, weniger als 14 Kalendertagen vor Kursbeginn vom Teilnehmer storniert, besteht kein An-spruch auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr. Diese wird vielmehr vollstän-dig vom Stadtbad Hennigsdorf einbehalten. Sollte hingegen der gebuchte Kursplatz noch vor Kursbeginn wieder neu vergeben werden können, wird Stadtbad Hennigs-dorf einer Vertragsänderung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € zustimmen und die vorausbezahlte Kursgebühr unter Verrechnung der Bearbei-tungsgebühr erstatten.
    (2) Wird ein gebuchter Kurs während der Laufzeit vom Teilnehmer aus Gründen stor-niert, die der Teilnehmer zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr
    (3) Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Schwimmkurs beträgt zum Kursbeginn 5 Jahre. Sollte sich zum Kursbeginn herausstellen das der Teilnehmer das Mindestalter nicht nachweisen kann, kann dies zum Ausschluss des Kurses führen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall nicht möglich
    (4) Jede/r Stornierung, Rücktritt oder Kündigung hat schriftlich ausschließlich per Brief an folgende Postadresse [Stadtbad Hennigsdorf GmbH, Rathenaustraße 4, 16761 Hennigsdorf] oder vor Ort unter Angabe der Buchungsnummer bzw. Name und Ge-burtsdatum vom Teilnehmer sowie mit Angabe einer Bankverbindung zu erfolgen.
    § 7 Nichterscheinen des Kursteilnehmers
    (1) Nimmt der Teilnehmer, egal aus welchem Grund, nicht am gebuchten Kurs oder an einzelnen Kurseinheiten teil, besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf ganze oder anteilige Erstattung der Kursgebühr.
    (2) Ersatzstunden sind nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes für den Fall einer plötzlichen und unerwarteten Unfähigkeit der Kursteilnahme durch den Teilnehmer möglich. Diese Stunden müssen während der vereinbarten Kurslaufzeit nachgeholt werden. Sie sind mit dem jeweiligen Kursleiter hinsichtlich Lage und Zeitpunkt abzu-stimmen. Weiterführende Ansprüche sowie die Verrechnung mit Eintrittsgeldern sind
    ausgeschlossen.
    § 8 Teilnahmebedingungen
    (1)
    Die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Schwimmkurs besteht ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Die Möglichkeit der Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Kursen ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des Seepferdchen-Abzeichens nachge-wiesen werden können. Anderenfalls wird aus Sicherheitsgründen die Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Kursen untersagt. Die Teilnahme an den Kursangeboten set-zen die Gesundheit des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. Perso-nen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszente nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entschei-den. Geben Sie unseren Kursleiter im Vorfeld über spezielle Probleme oder Vor-verletzungen Bescheid, damit beim Kurs darauf Rücksicht genommen werden kann.
    (2)
    Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Stadtbad untersagt.
    (s. Haus- und Badeordnung)
    § 9 Preise / Zahlung / Fälligkeit
    (1)
    Die Kursgebühr ist der aktuellen Preisliste vom Stadtbad Hennigsdorf zu entnehmen. Ein Kurs beträgt in der Regel 12 Unterrichtseinheiten.
    (2)
    Die Kursgebühr wird bei Anmeldung fällig.
    Diese muss Online über unsere Webseite entrichtet werden. Alle Termine für die An-meldungen werden auf unserer Website sowie im Stadtbad Hennigsdorf veröffent-licht.
    (3)
    Urkunden und Abzeichen für die erworbenen Schwimmkenntnisse sind in der Kurs-gebühr nicht enthalten. Diese können nach Bedarf nach Bestehen des jeweiligen Schwimmkurses separat bei uns erworben werden. Die Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste vom Stadtbad Hennigsdorf.
    § 10 Aufsichtspflicht
    (1) Die Aufsichtspflicht des Stadtbades gegenüber nicht volljährigen Teilnehmern be-ginnt mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Kinder durch den Kursleiter vor Kursbe-ginn und endet mit deren Übergabe an die erziehungsberechtigten Personen bzw. Bezugsperson nach Kursende.
    (2) Kinder die nicht wenigstens das Deutsche Schwimmabzeichen „Bronze“ abgelegt ha-ben, sind zwingend von deren Bezugsperson oder erziehungsberechtigten Person bei Beginn des Schwimmkurses zu übergeben/ bei Ende des Schwimmkurses wieder zu übernehmen.
    (3)
    Nach Übergabe der Kinder an den Schwimmlehrer, haben die Eltern/Begleitpersonen umgehend die Schwimmhalle zu verlassen. Das bedeutet das der Aufenthalt während des Kurses in der gesamten Halle untersagt ist. Die Eltern/Begleitpersonen haben die
    Möglichkeit sich Alternativ im Eingangsbereich aufzuhalten. Das gilt insbesondere auch für die 1. Stunde.
    § 11 Leistungsstörung
    (1)
    Sofern die Durchführung des Schwimmkurses wegen Störungen durch einen Teilneh-mer nicht gewährleistet werden kann, so kann das Stadtbad Hennigsdorf nach vorhe-riger fruchtloser Abmahnung den Teilnehmer von dem weiteren Schwimmkurs aus-schließen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
    (2) Für den Fall einer außerordentlichen Vertragsbeendigung während des Schwimmkurs gem. Abs. 1 besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Minderung oder Erstattung der Kursgebühr.
    (3)
    Fällt eine Schwimmstunde aus Gründen, die das Stadtbad Hennigsdorf zu vertreten hat, aus, so wird diese Stunde nach Abstimmung mit dem Teilnehmer individuell nachgeholt.
    Kurse kommen nicht zustande oder können durch das Stadtbad Hennigsdorf abgesagt
    werden, bei
  • Ausfall des/der Kursleiters/in,
  • langfristiger Schließung des Bades wegen einer technischen Störung,
  • Havarie/höherer Gewalt,
    § 12 Schlussbestimmungen
    (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Unbe-rührt bleiben Individualvereinbarungen nach § 305b BGB.
    (2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sollen die übrigen Regelungen des Vertrages fortgelten. Die Parteien dieses Vertrages werden die un-wirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem von den Par-teien gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt, sofern dieser Vertrag Rege-lungslücken enthalten sollte.
    (3) Die Regelungen der Haus- und Badeordnung der Stadtbad Hennigsdorf GmbH sind zu beachten und werden Vertragsinhalt. Diese Regelungen sind im Stadtbad Hennigs-dorf ausgehängt und auf unserer Homepage unter www.stadtbad-hennigsdorf.de zu finden.
    (4) Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB, insbesondere über Dienstverträge (§ 611 BGB).
    § 13 Datenschutzerklärung
    Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz
    (1)
    Die in der Kursanmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Adresse und Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
    (2)
    Die Daten dienen der Anwesenheitskontrolle (ggf. Nachholstunden), der Informati-onsmöglichkeit bei technischen Störungen sowie der konkreten Zuordnung von er-brachten Leistungen.
    (3)
    Sämtliche Daten werden nach Beendigung des Kurses (spätestens nach 4 Monaten) aktenkundig vernichtet.
    (4)
    Ich erteile hiermit meine Einwilligung, dass die Stadtbad Hennigsdorf GmbH meine Daten über den Zeitraum des Kurses und bis zu max. 4 Monate darüber hinaus spei-chert.
    (5)
    Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Er-hebung zusätzlicher Informationen bedarf es einer ergänzenden Einwilligung des Be-troffenen.
    Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Wider-spruchsrecht
    (6)
    Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadtbad Hennigs-dorf GmbH (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
    (7)
    Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadtbad Hennigsdorf GmbH (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner perso-nenbezogener Daten verlangen.
    (8)
    Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Wider-spruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entwe-der postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es ent-stehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermitt-lungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
    Mit der Buchung eines Schwimmkurses stimme ich der Nutzung meiner persönlichen Daten bzw. der persönlichen Daten meines Kindes zu.
    § 14 Widerruf
    Es besteht kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Kursen für Bäder. Wenn der Kunde über den Onlineshop der Stadtbad Hennigsdorf GmbH einen Kurs gebucht hat, so kann der Kunde seine diesbezügliche Willenserklärung nicht widerrufen. Bei der Buchung eines Kur-ses kommt ein Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung in Zusammenhang mit Frei-zeitbetätigungen zustande und der Vertrag sieht für die Erbringung einen spezifischen Ter-min oder Zeitraum vor.
    Bei derartigen Verträgen besteht für den Kunden gemäß § 312g Abs. 2 S.1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
    Ansprechpartner: Herr Köhler 03302/ 2071390
    E-Mail: info@stadtbad-hennigsdorf.de